§ 1Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Miet- und Dienstleistungsverträge über Event-Equipment (insbesondere PA-Anlagen) zwischen Ur-Werk Veranstaltungsbüro („Vermieter") und dem Vertragspartner („Mieter").
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie schriftlich niedergelegt sind.
§ 2Vertragsschluss
Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit Annahmefrist versehen sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters zustande.
§ 3Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter und endet mit dessen ordnungsgemäßer Rückgabe.
Jede Verlängerung bedarf schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
§ 4Preise · Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zahlungsmodalitäten: Sofern nicht anders vereinbart: 50 % Anzahlung bei Vertragsschluss, Restzahlung bei Übergabe.
Kaution: Ab einem Bruttoauftragswert von 5.000 € kann der Vermieter eine angemessene Kaution verlangen; Rückzahlung erfolgt nach vertragsgemäßer Rückgabe abzüglich etwaiger Gegenansprüche.
§ 5Übergabe · Rückgabe
Der Mietgegenstand wird in geprüftem, funktionstüchtigem Zustand übergeben; offensichtliche Mängel sind sofort anzuzeigen.
Transport, Auf- und Abbau erfolgen – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – durch den Mieter auf eigene Kosten & Gefahr.
Der Mietgegenstand ist gereinigt und sortiert zurückzugeben; andernfalls trägt der Mieter die Reinigungskosten.
Auf Wunsch wird bei Übergabe/Rückgabe ein Übergabeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
§ 6Pflichten des Mieters
- Sachgerechte Nutzung: Ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck; Einhaltung aller einschlägigen technischen, gesetzlichen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften.
- Untervermietung: Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
- Schutz: Schutz des Mietgegenstands vor Witterung, Diebstahl und Beschädigung; Abschluss einer ausreichenden Versicherung, sofern nichts anderes schriftlich geregelt ist.
- Outdoor-Events: Angemessener Wetterschutz; bei Unwetter ist der Betrieb unverzüglich einzustellen.
- Genehmigungen: Einholung aller behördlichen Genehmigungen (GEMA, Ordnungsamt u. a.) liegt allein beim Mieter.
§ 7Haftung des Mieters
Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für Verlust und Beschädigungen während der Mietzeit.
Schadensersatz: Ersatz des Wiederbeschaffungswerts bzw. bei Reparaturfähigkeit der Reparatur- und Nebenkosten.
Freistellung: Freistellung des Vermieters von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands.
§ 8Haftung des Vermieters
Unbeschränkte Haftung: Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
Beschränkte Haftung: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Ausgeschlossene Haftung: Haftung für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Veranstaltungsausfall) ist ausgeschlossen, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt vor.
§ 9Fristlose Kündigung
Der Vermieter kann den Vertrag ohne Frist kündigen, wenn der Mieter:
- den Mietgegenstand vertragswidrig nutzt,
- mit Zahlungen in Verzug gerät,
- den Mietgegenstand unberechtigt Dritten überlässt oder
- sonst wesentliche Pflichten verletzt.
Nach Kündigung ist der Mietgegenstand unverzüglich zurückzugeben.
§ 10Stornierung durch den Mieter
Schriftliche Stornierung möglich zu folgenden Pauschalen (in % des Mietpreises):
| Stornierungszeitpunkt | Stornogebühr |
|---|---|
| bis 30 Tage vor Mietbeginn | 25 % |
| bis 14 Tage vor Mietbeginn | 50 % |
| bis 7 Tage vor Mietbeginn | 75 % |
| weniger als 7 Tage vor Mietbeginn | 100 % |
§ 11Versicherung
Der Mietgegenstand ist nicht vom Vermieter versichert; der Mieter verpflichtet sich zum Abschluss einer ausreichenden Sachversicherung für die Mietdauer.
Auf Wunsch vermittelt der Vermieter gegen Aufpreis eine geeignete Versicherung; dies bedarf separater schriftlicher Vereinbarung.
§ 12Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Der Mieter kann jederzeit Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung verlangen.
§ 13Erfüllungsort · Gerichtsstand · Rechtswahl
Erfüllungsort: Wuppertal.
Gerichtsstand: Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wuppertal.
Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 14Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.